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Vor Kurzem aktualisiert

  1. CESOP – Übermittlung von Zahlungsinformationen durch die Zahlungsdienstleister im Rahmen der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

    Ab dem 1. Januar 2024 sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, folgende Informationen zu übermitteln: Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU); und Informationen über die Begünstigten dieser grenzüberschreitenden Zahlungen („Zahlungsempfänger“). Dienstleister, die Zahlungsdienste innerhalb der EU anbieten, müssen......