Bürger
Nichtansässige
Die Rechtsstellung des vorübergehenden Schutzes ist ein spezifischer Schutzmechanismus, der auf europäischer Ebene für Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind, aktiviert wurde. Sie steht Personen zu, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten und seit dem 24. Februar 2022 oder kurz davor in Luxemburg angekommen sind.
Der vorübergehende Schutz gilt für Personen, die seit dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte, die an diesem Tag begann, aus der Ukraine vertrieben wurden und zu einer der folgenden Kategorien gehören:
Um in den Genuss von vorübergehendem Schutz zu gelangen, muss eine Person vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt und das Land ab dem 24. Februar 2022 oder nicht lange vor dem 24. Februar 2022 verlassen haben (das heißt Personen, die nicht lange vor dem 24. Februar 2022, als die Spannungen zunahmen, aus der Ukraine geflohen sind oder die sich kurz vor diesem Zeitpunkt (zum Beispiel im Urlaub oder zur Arbeit) im Gebiet der Union befunden haben und die infolge des bewaffneten Konflikts nicht in die Ukraine zurückkehren können).
Folgende Personen können vom vorübergehenden Schutz ausgeschlossen werden:
Alle Vertriebenen, die aus der Ukraine nach Luxemburg einreisen, werden gebeten sich bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu melden, indem sie ihre Daten anhand eines Formulars übermitteln.
Das Formular ist auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten erhältlich.
Anschließend müssen die betreffenden Personen ohne Termin bei der Stelle „Ukraine Guichet Unique Enregistrement“ erscheinen, um ihren Antrag auf vorübergehenden Schutz einzureichen. Die Stelle befindet sich in 12-14, avenue Emile Reuter in Luxemburg und ist jeden Donnerstag von 8.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Sie müssen persönlich erscheinen und ihre Ausweispapiere mitbringen.
Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine müssen zudem die Dokumente mitbringen, die nachweisen, dass sie am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufenthaltsberechtigt waren.
Bei der Beantragung von vorübergehendem Schutz werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen gespeichert. Die Einwanderungsbehörde prüft die Bedingungen für die Gewährung von vorübergehendem Schutz und die Polizei führt Identitätskontrollen durch.
Sind die Bedingungen für die Gewährung von vorübergehendem Schutz erfüllt, wird eine Bescheinigung zum vorübergehenden Schutz erteilt. Diese Bescheinigung ermöglicht ihrem Inhaber, in Luxemburg zu bleiben, verleiht ihm aber kein Aufenthaltsrecht im Sinne der Gesetzgebung zur Einreise und zum Aufenthalt von Ausländern.
Der vorübergehende Schutz, der in einer ersten Phase für eine anfängliche Dauer von einem Jahr ab dem Datum der Aktivierung des Mechanismus auf europäischer Ebene gewährt wurde, das heißt bis zum 4. März 2023, wurde bis zum 4. März 2024 verlängert.
Begünstigte des vorübergehenden Schutzes, die in Luxemburg wohnen und eine bis zum 3. März 2023 gültige Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz besitzen, erhalten eine Verlängerung Ihres Schutzes bis zum 4. März 2024. Um die mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte weiterhin geltend machen zu können, müssen die betreffenden Personen die Verlängerung ihrer Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz vornehmen. Im Dezember 2022 wurde den betreffenden Personen ein Schreiben zugestellt, in dem sie über das weitere Vorgehen informiert wurden. Begünstigte des vorübergehenden Schutzes, die in Luxemburg wohnen, deren Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz am 3. März 2023 abläuft und die kein Schreiben erhalten haben, werden gebeten, sich per E-Mail an die Einwanderungsbehörde zu wenden: immigration.desk@mae.etat.lu.
Das Enddatum der anfänglichen Dauer ist auf der Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz vermerkt.
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, müssen keine vorläufige Beschäftigungserlaubnis beantragen und haben demnach freien Zugang zum luxemburgischen Arbeitsmarkt, ohne dass es einer besonderen Erlaubnis bedarf, solange ihre Bescheinigung zum vorübergehenden Schutz gültig ist. Die betroffenen Personen können sich ebenfalls bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) arbeitsuchend melden.
Kinder haben zudem unter den gleichen Bedingungen wie luxemburgische Staatsangehörige Zugang zum Bildungswesen. In Luxemburg gilt die Schulpflicht ab 4 Jahren und bis zum 16. Lebensjahr. Informationen über die Beschulung von Kindern sind beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend erhältlich.
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen des Nationalen Aufnahmeamts (Office national de l’accueil - ONA), welche Unterkunft, Nahrung und Kleidung sowie eine monatliche Zuwendung und Zugang zur medizinischen Versorgung beinhalten.
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, können zudem die Familienzusammenführung mit Familienangehörigen beantragen, denen in einem anderen Mitgliedstaat vorübergehender Schutz gewährt wurde, sowie mit ihren Familienangehörigen, die noch nicht in das Gebiet eines Mitgliedstaats eingereist sind.
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, können jederzeit im Hinblick auf eine freiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland auf diesen Schutz verzichten. In diesem Fall wird das Großherzogtum Luxemburg die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um diese Rückkehr zu ermöglichen.
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben auch die Möglichkeit, jederzeit einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.
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