Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder der Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers
Ein Drittstaatsangehöriger, bei dem es sich um einen Familienangehörigen eines Bürgers aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem gleichgestellten Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) handelt und der seine Aufenthaltskarte für Familienangehörige oder seine Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige nicht mehr hat, muss einen Ersatz beantragen.
Aufenthaltskarte für Familienangehörige
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der ausgestellten Aufenthaltskarte muss der Drittstaatsangehörige einen Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte ausfüllen und diesen an die Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) schicken, wobei folgende Unterlagen beizufügen sind:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- bei Verlust oder Diebstahl der Karte: die von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige;
- bei Beschädigung der Karte: die beschädigte Karte.
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der ausgestellten Daueraufenthaltskarte muss der Drittstaatsangehörige einen Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte ausfüllen und diesen an die Einwanderungsbehörde schicken, wobei folgende Unterlagen beizufügen sind:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- bei Verlust oder Diebstahl der Karte: die von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige;
- bei Beschädigung der Karte: die beschädigte Karte.
Formulare/Online-Dienste
Demande en délivrance d’un remplacement d’une carte de séjour ou d’une carte de séjour permanent
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Einwanderungsbehörde – Ausländerstelle26, route d'Arlon
L-1140 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Fax : (+352) 22 16 08Antrags- und Austellungstelle für biometrische Aufenthaltstitel : nur mit Termin