Sich arbeitsuchend melden
CORONAVIRUS/COVID-19
Die ADEM vereinfacht ihr Verfahren zur Arbeitsuchendmeldung sowie zur Beantragung von Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer, die im Zuge der COVID-19-Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben, werden gebeten, das auf der Website der ADEM verfügbare Online-Formular auszufüllen: https://adem.public.lu/de/support/inscription.html.
Als Folge der Covid-19-Krise wurden verschiedene Maßnahmen zugunsten von Arbeitsuchenden und Unternehmen ergriffen, die Wiedereingliederungs- oder Berufseinführungsverträge abgeschlossen haben.
Die Arbeitsuchendmeldung bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) ermöglicht:
- die Unterstützung und Orientierung bei der Arbeitsuche;
- den Zugang zu zahlreichen Dienstleistungen für Arbeitsuchende.
Die Meldung bei der ADEM ist eine notwendige Voraussetzung, um diverse finanzielle Unterstützungsleistungen der ADEM oder anderer Stellen zu beziehen.
Zielgruppe
Folgende Personen können sich arbeitsuchend melden:
- Arbeitslose auf der Suche nach Arbeit;
- Personen, die bereits einer Arbeit nachgehen und auf der Suche nach einer neuen Stelle sind;
- Arbeitslose, die in ihrem jeweiligen Wohnsitzland eine Unterstützung beziehen;
- Freiberufler;
- Berufsanfänger, die ihr Studium oder ihre Ausbildung vor Kurzem beendet haben.
Um sich bei der ADEM melden zu können, müssen sie jedoch die Bedingungen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg erfüllen und verfügbar sein, eine Stelle anzunehmen.
Voraussetzungen
Berücksichtigte Gründe für die Arbeitsuche
Eine Person kann sich infolge folgender Ereignisse arbeitsuchend melden:
- Entlassung;
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus verschiedenen Gründen (Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags, Kündigung, Auflösung des Arbeitsvertrags usw.);
- Einstellung der Tätigkeit oder Insolvenz im Falle eines Freiberuflers;
- Beendigung des Studiums im Falle von Berufsanfängern.
Vorgehensweise und Details
Terminvereinbarung für eine Arbeitsuchendmeldung
Eine Person, die sich arbeitsuchend melden möchte, darf nicht direkt in einem der Regionalbüros der ADEM erscheinen. Für die Arbeitsuchendmeldung muss sie zunächst einen Termin vereinbaren:
- telefonisch beim Contact Center der ADEM oder;
- indem sie ein Online-Formular ausfüllt.
Die betroffenen Personen werden anschließend per E-Mail oder Post über Ort, Datum und Uhrzeit des Meldetermins sowie über die Unterlagen informiert, die sie zu diesem Anlass mitbringen müssen.
Arbeitsuchende werden am Vortag eine SMS erhalten, der sie an ihren Termin erinnert.
Sie müssen unverzüglich das Contakt Center der ADEM informieren, falls sie im letzten Moment aus gültigen Gründen einen Termin absagen müssen. Die Telefonnummer hierfür lautet: (+ 352) 247-88 888.
Ablauf des Meldetermins
Die Person, die sich arbeitsuchend melden möchte, wird aufgefordert, mit den erforderlichen Unterlagen persönlich zum Meldetermin in einem Regionalbüro der ADEM zu erscheinen. Das jeweilige Regionalbüro (Diekirch, Esch-sur-Alzette oder Luxemburg) ist im erhaltenen Schreiben angegeben.
Bei diesem Gespräch wird das Profil des Arbeitsuchenden festgelegt. Anhand dieses Profils kann die ADEM eine Betreuung anbieten, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Person im Rahmen der Arbeitsuche zugeschnitten ist.
Um sich bei der ADEM zu melden, ist es unerlässlich, mindestens eine der 3 Amtssprachen des Landes (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) zu sprechen. Ist dies nicht der Fall, muss die Person, die sich arbeitsuchend melden möchte, von einer Person begleitet werden, die eine dieser Sprachen spricht.
Am Ende des Meldetermins erhält der Arbeitsuchende persönlich eine Einladung zu einem ersten Treffen mit seinem zukünftigen Berufsberater, der sein Ansprechpartner für seine Arbeitsuche sein wird. Bei dieser Gelegenheit wird dem Arbeitsuchenden der „Leitfaden für Arbeitsuchende“ (Guide du demandeur d’emploi) ausgehändigt, der sämtliche nützlichen und erforderlichen Informationen enthält.
Rechte und Pflichten des Arbeitsuchenden
Jeder Arbeitsuchende unterzeichnet ein Betreuungsabkommen mit der ADEM. In diesem Abkommen werden die Verpflichtungen des Arbeitsuchenden und der ADEM aufgeführt.
Je nach Profil des Arbeitsuchenden kann die ADEM eventuell die Errichtung eines ergänzenden Aktionsplans anbieten.
Die ADEM verpflichtet sich:
- die Arbeitsuchenden bei ihrer Arbeitsuche zu unterstützen;
- die Arbeitsuchenden bei der Ausarbeitung eines durchführbaren beruflichen Projekts zu beraten;
- die Arbeitsuchenden über beschäftigungsfördernde Maßnahmen und Ausbildungsmaßnahmen zu informieren, die auf ihr Profil zugeschnitten sind und mit dem Ziel organisiert werden, die Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Die Arbeitsuchendmeldung ermöglicht ihnen die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen der ADEM:
- eine individuelle Betreuung durch einen Berater zur Erleichterung der Arbeitsuche;
- den Zugang zum JobBoard, um freie Stellen einzusehen und sich zu bewerben;
- die Teilnahme an beschäftigungsfördernden Maßnahmen und Ausbildungen (entsprechend ihrem Profil);
- die Bereitstellung von Computern und Unterstützung bei der Erstellung von Lebensläufen, gewährleistet durch die Jobbörse (Club Emploi);
- den Zugang zu finanziellen Beihilfen und zum Arbeitslosengeld (entsprechend ihrem Profil).
Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitsuchende:
- von sich aus und kontinuierlich aktive Schritte zu unternehmen, um eine Arbeit zu finden (Beantwortung von Anzeigen, Versand von Initiativbewerbungen, Suche von Arbeitsplätzen auf dem JobBoard, Hochladen des Lebenslaufs auf das JobBoard usw.);
- einen aktualisierten Lebenslauf (CV) bei seinem Berater abzugeben;
- die von seinem Berater genannten Schritte zu unternehmen und gegebenenfalls den mit dem Berater ausgearbeiteten Aktionsplan einzuhalten;
- den Anweisungen der ADEM schnell und gewissenhaft Folge zu leisten;
- sich persönlich mit seinem Berater zu treffen, in von der ADEM festgelegten regelmäßigen Abständen sowie nach deren Aufforderung unter Einhaltung der angegebenen Orte, Daten und Uhrzeiten;
- jegliche Änderung der persönlichen oder beruflichen Situation des Arbeitsuchenden mitzuteilen (Antritt einer Vollzeit-, Teilzeit- oder vorübergehenden Beschäftigung, Adress- oder Personenstandsänderung usw.);
- im Allgemeinen für den Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.
Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen kann gesetzliche Sanktionen nach sich ziehen, die bis zum Verlust der finanziellen Unterstützungsleistungen der ADEM oder anderer Stellen reichen können.
Formulare/Online-Dienste
Meldung als Arbeitsuchender bei der ADEM - Online-Formular
Online-Vorgang
Formulaire en ligne d'inscription à l'ADEM
Démarche en ligne
Registration as a jobseeker with ADEM - online form
Online procedure
AUTHENTISCHE QUELLEN
Nationales Register natürlicher Personen
Rufen Sie die Daten des Nationalen Registers natürlicher Personen auf
Registre national des personnes physiques
Consultez vos données inscrites au Registre national des personnes physiques (RNPP)
National Registry of Natural Persons
Consult your personal data in the National Registry of Natural Persons
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur13A, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
-
Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation12-14, avenue Émile Reuter
L-2420 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 19 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 85480Fax : (+352) 40 61 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Medizinische Kommission19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 26 19 08 22 -
Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888 -
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888(Arbeitsuchende) -
Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 247 - 85402 -
Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
-
Regionalbüro Diekirch2, rue de Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 80 26 35 -
Berufsberatung - Diekirch - Maison de l’orientation7, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
-
Regionalbüro Differdange23, Grand-Rue
L-4575 Differdange
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 5 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 75351Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Dudelange56, rue du Parc
L-3542 Dudelange
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-88888Fax : (+352) 247-75 4718.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Esch-sur-Alzette1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 54 10 58 -
Regionalbüro Wiltz20, rue Winseler
L-9577 Wiltz
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 95 86 11Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Wasserbillig44, esplanade de la Moselle
L-6637 Wasserbillig
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 753918.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – Jugendliche10, rue Bender
L-1229 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Fax : (+352) 29 65 90 -
Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410 -
Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung (ADEM)1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Fax : (+352) 40 59 88 -
Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg