Kinder oder Erwachsene, die neu nach Luxemburg kommen und hier ihre Schullaufbahn fortsetzen, ein Studium oder eine Arbeit aufnehmen oder einen bestimmten Beruf ausüben möchten, können Folgendes beantragen:
- die Anerkennung des Bildungsstandes (ohne Abschlusszeugnis);
- die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlusszeugnissen (Abitur, Reifeprüfung und Ähnliche);
- die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.
Für Anträge auf Anerkennung von Gleichwertigkeiten wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Allen Anträgen ist ein entsprechender Zahlungsnachweis beizufügen.
Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen: Banque et Caisse d’Épargne de l’État:
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC/SWIFT: BCEELULL
Verwendungszweck: Taxe reconnaissance des diplômes (Gebühr Diplomanerkennung), MENEJ, Name des Antragstellers, Datum des Antrags
Weitere Informationen zur Gebühr finden Sie in den Erläuterungen.
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