Die akademische Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen beantragen
MyGuichet.lu
Nichtansässige
Gebietsansässige
gebührenpflichtig
Die Eintragung in das Register für Bildungsnachweise des Hochschulwesens bildet das normale Verfahren zur akademischen Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses.
Diese Eintragung:
berechtigt zum Führen des akademischen Titels; und
enthält die entsprechende Niveaustufe des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (LQR). Hinweis: Der LQR ist an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) angepasst.
Die akademische Anerkennung betrifft nur den Bildungsnachweis oder den akademischen Grad. Sie umfasst keine Anerkennung des Studieninhalts und verleiht demnach auch kein Recht zur Ausübung eines Berufs. Nähere Informationen über den Zugang zu einem reglementierten Beruf sind den Informationstexten zu folgenden Themen zu entnehmen:
amtliche Anerkennung für den Zugang zu den Ergänzungskursen in luxemburgischem Recht (CCDL).
Nationale Diplome: Von der Universität Luxemburg ausgestellte Diplome, luxemburgische höhere Fachdiplome (BTS) sowie von in Luxemburg anerkannten privaten Fachinstituten für Hochschulbildung ausgestellte Diplome zum Abschluss von zugelassenen Ausbildungen werden automatisch anerkannt. Ihre Inhaber müssen keine Eintragung in das Register für Bildungsnachweise beantragen.
Diplome aus dem Benelux-Raum: In Anwendung der Benelux-Beschlüsse über die automatische Anerkennung des Bildungsstands werden bestimmte in Belgien und den Niederlanden ausgestellte Hochschuldiplome ebenfalls automatisch anerkannt. Ihre Inhaber müssen demnach keine Eintragung in das Register für Bildungsnachweise beantragen.
Zielgruppe
Inhaber eines ausländischen Hochschuldiploms, die Folgendes wünschen:
das Führen eines akademischen Titels; und
die Geltendmachung des akademischen Niveaus eines im Ausland erworbenen Diploms auf dem Arbeitsmarkt.
Das Verfahren der Eintragung in das Register kann auch im Rahmen einer Fortführung des Studiums für den Zugang zu einem höheren Studiengang als demjenigen des erhaltenen Diploms erforderlich sein.
Voraussetzungen
Ein Hochschuldiplom wird in das Register für Bildungsnachweise eingetragen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Es handelt sich um ein Hochschulabschlussdiplom für einen ganzen Studienzyklus.
Das Diplom wurde gemäß den hochschulbezogenen Gesetzen und Verordnungen des Landes verliehen, in dem es erworben wurde.
Kosten
Für jede Eintragung in das Register für Bildungsnachweise des Hochschulwesens muss eine Gebühr in Höhe von 75 Euro pro Diplom gezahlt werden.
Bei Online-Anträgen ist die Gebühr zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags über MyGuichet.lu per Kartenzahlung zu entrichten.
Anträge, die auf dem Postweg eingereicht werden, müssen den Zahlungsbeleg der Überweisung auf das folgende Konto enthalten:
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000 BIC: BCEELULL Name des Empfängers: Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA Verwendungszweck: Taxe reconnaissance des diplômes (Gebühr Diplomanerkennung), MESR, Name des Antragstellers, Datum des Antrags
Hinweis: Eine
Ablehnung der Eintragung
berechtigt nicht zur Rückerstattung der Gebühr.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag auf Eintragung in das Register für Bildungsnachweise kann online über MyGuichet.lu gestellt werden. Für den Online-Antrag wird kein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Token usw.) oder elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.
Nach Übermittlung des Antrags erfolgen die Kommunikation sowie jede Mitteilung einer Änderung des Bearbeitungsstatus des Antrags per E-Mail.
Der Antrag kann auch per Post gestellt werden. Das Formular und die erforderlichen Belege sind an folgende Adresse zu schicken:
Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche 18-20, montée de la Pétrusse L-2327 Luxembourg
Das Antragsformular kann unten in der Rubrik „Formulare/Online-Dienste“ heruntergeladen werden.
Um die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen, sollte sich die antragstellende Person vergewissern, dass alle erforderlichen Informationen im Antrag enthalten sind und alle erforderlichen Belege beigefügt wurden.
Belege
Dem Antrag müssen folgende Belege beigefügt werden:
eine Kopie des Abschlussdiploms, das in das Register für Bildungsnachweise eingetragen werden soll;
eine Kopie der Notenaufstellung oder des Diplomzusatzes;
ein Lebenslauf mit dem akademischen und dem beruflichen Werdegang;
eine Kopie eines Identitätsnachweises;
ein Beleg über die Entrichtung der Gebühr;
eine Kopie des luxemburgischen Aufenthaltstitels oder eine Kopie des Aufenthaltstitels eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union bei Personen, die nicht aus einem der folgenden Staaten stammen:
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums; oder
der Schweiz.
Übersetzung der Unterlagen
Den Dokumenten muss eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte französische, deutsche, luxemburgische oder englische beglaubigte Übersetzung beiliegen, sofern diese Dokumente oder eines davon in einer anderen Sprache als einer dieser 4 Sprachen ausgestellt wurden.
Antwortfrist der Behörde
In der Regel liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 4 bis 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsakte. Die angegebene Dauer kann je nach Saison und Zahl der gleichzeitig zu bearbeitenden Anträge variieren.
Auch die Notwendigkeit zusätzlicher Nachforschungen und der Austausch mit den ausländischen Behörden können sich auf die Bearbeitungsdauer auswirken.
Die Entscheidung wird in Form eines Ministerialerlassesper Post mitgeteilt.
Rechtsbehelf
Im Falle einer Ablehnung der akademischen Anerkennung kann die betreffende Person die Verwaltungsentscheidung anfechten, gegen die unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen die üblichen Rechtsbehelfe (außergerichtlicher Rechtsbehelf, gerichtlicher Rechtsbehelf) eingelegt werden können.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich an die Ombudsperson zu wenden.
Antrag auf Ausstellung eines Duplikats
Gegen die Entrichtung einer Gebühr von 10 Euro kann ein Duplikat des Ministerialerlasses ausgestellt werden. Der Antrag ist per Post oder E-Mail an das Ministerium für Hochschulwesen und Forschung zu richten, wobei folgende Belege beizufügen sind:
ein Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr; und
eine Kopie eines Identitätsnachweises.
Formulare/Online-Dienste
Antrag auf akademische Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen
Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
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Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.
Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
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Demande de reconnaissance académique des diplômes étrangers de l'enseignement supérieur
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Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.
En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.
Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.
En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.
Application for academic recognition of foreign higher education diplomas
To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.
That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).
Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.
Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.
Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.
If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.
By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.
Antrag zur Eintragung eines Ausbildungsnachweises in das Register für Hochschulausbildungsnachweise
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Demande d'inscription au registre des titres de formation, section de l'enseignement supérieur
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Application for registration of evidence of formal qualifications in the register of formal higher education qualifications
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