Einen im Ausland erworbenen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften anerkennen lassen
Die Anerkennung (Homologation) von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen in Rechtswissenschaften ist nur erforderlich, um an den Ergänzungskursen in luxemburgischem Recht teilzunehmen und Zugang zu bestimmten Laufbahnen der Justiz zu erhalten.
Der entsprechende Antrag ist beim Ministerium für Hochschulwesen und Forschung (MESR) einzureichen.
Zielgruppe
Die Anerkennung von Abschlüssen in Rechtswissenschaften ist erforderlich, um an den Ergänzungskursen in luxemburgischem Recht teilzunehmen.
Rechtsanwälte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen ihre Diplome nicht anerkennen lassen. Sie können sich direkt an das Ministerium der Justiz wenden, um ihre Zulassung in Luxemburg zu beantragen.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss einen ausländischen Abschluss in Rechtswissenschaften erhalten haben, der ihm einen im Herkunftsland anerkannten Hochschultitel in Rechtswissenschaften verleiht.
Mit dem Abschluss muss ein Vollzeitstudiengang mit einer der folgenden Mindestdauern abgeschlossen werden:
- 4 Jahre; oder
- 8 Semester; oder
- 12 Trimester.
Teilzeitstudiengänge sind zulässig, sofern die Gesamtdauer, das Niveau und die Qualität des Studiengangs nicht geringer als die eines Vollzeitstudiengangs sind.
Während des Jurastudiums müssen mindestens folgende Fächer behandelt worden sein:
- Zivilrecht;
- Handelsrecht;
- Strafrecht oder Strafprozess;
- internationales Privat- oder öffentliches Recht;
- Verfassungs- oder Verwaltungsrecht.
Hinweis: Zivilrecht muss während mindestens:
- 2 Jahren; oder
- 4 Semestern; oder
- 6 Trimestern belegt worden sein.
Die anderen Fächer müssen während mindestens 1 Jahr, 2 Semestern oder 3 Trimestern.
Das unterrichtete Recht muss in seinen grundlegenden Ansätzen den allgemeinen Grundsätzen des luxemburgischen Rechtssystems entsprechen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Um eine Anerkennung seines Abschlusses in Rechtswissenschaften zu beantragen, muss der Antragsteller seinem Antrag eine Kopie seines Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts hinzufügen.
Falls er dieses im Ausland erworben hat (A-Level, Abitur, Baccalauréat, Bachillerato, Certificat d'enseignement secondaire supérieur, Maturità, Selectividad usw.), muss er zuerst die Anerkennung der Gleichwertigkeit dieses Zeugnisses mit dem luxemburgischen Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts beantragen.
Kosten
Für Anträge auf Anerkennung Diplomen wird eine Bearbeitungsgebühr von 125 Euro pro Diplom erhoben.
Die Gebühr ist auf folgendes Konto bei der Spuerkeess zu überweisen:
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC/SWIFT: BCEELULL
Verwendungszweck: Taxe reconnaissance des diplômes (Gebühr Diplomanerkennung), MENEJ, Name des Antragstellers, Datum des Antrags
Die Ausstellung eines Duplikats kostet 10 Euro.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um sein Schulzeugnis oder seinen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften anerkennen zu lassen, muss der Betreffende seinen Antrag wie folgt einreichen:
- per Post; oder
- persönlich beim Ministerium für Hochschulwesen und Forschung (MESR).
Belege
Dem Antrag müssen folgende Belege beigefügt werden:
- das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular;
- ein Lebenslauf;
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises (Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz) oder des Reisepasses (Drittstaatsangehörige);
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts, das heißt:
- entweder eines luxemburgischen Abschlusszeugnisses des allgemeinen oder des technischen Sekundarunterrichts;
- oder eines ausländischen Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts, das vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend als gleichwertig mit dem luxemburgischen Abschlusszeugnis anerkannt wurde;
- eine Kopie des Hochschuldiploms, das anerkannt werden soll;
- eine Kopie der erworbenen Zwischenzeugnisse, sofern solche im Studienland ausgestellt werden;
- eine Kopie der offiziellen Aufstellung der Fächer jedes Studienjahres;
- der Zahlungsbeleg über die Entrichtung der Gebühr von 125 Euro pro Diplom (Überweisungsbestätigung).
Die Dokumente müssen in einer der Amtssprachen Luxemburgs (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) oder auf Englisch verfasst oder von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt worden sein (beglaubigte Übersetzung).
Formulare/Online-Dienste
Demande d'homologation d'un titre de formation en droit
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Hochschulwesen und Forschung18-20, montée de la Pétrusse
L-2327 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach L-2915
Tel. : (+352) 247-86619Fax : (+352) 26 29 60 37Schalterzeiten: Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr