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Den Bildungsstand, ein Abschlusszeugnis oder eine berufliche Qualifikation anerkennen lassen
- Abschlusszeugnisse des Sekundarunterrichts (Abitur/Reifezeugnis) anerkennen lassen
- Die Anerkennung des Bildungsstandes (Grund- und Sekundarschule) ohne Abschlussdiplom beantragen
- Die Anerkennung des Bildungsstands, der Gleichwertigkeit der Zeugnisse oder der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikationen beantragen
- Anerkennung und Eintragung eines im Ausland erworbenen Hochschuldiploms in das Register für Bildungsnachweise