Einen Referenzarzt wählen
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Am 1. Juli 2012 trat das Referenzarztsystem in Kraft, das über verschiedene Maßnahmen schrittweise bis zum 30. Juni 2015 umgesetzt wird. Die Rolle des Referenzarztes besteht in der zentralen Betreuung und fachlichen Begleitung vor allem, jedoch nicht ausschließlich, von Menschen mit schweren oder chronischen Krankheiten. Ziel ist es dabei, die unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustands angemessenste medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Zielgruppe
In der Einführungsphase bis zum 30. Juni 2015 richtet sich das Referenzarztsystem vor allem an Erwachsene, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) freiwillig versichert oder pflichtversichert sind.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Referenzarzt wählen zu können:
- Der Versicherte ist älter als 18 Jahre. Oder:
- Der Versicherte leidet an einer schweren chronischen Krankheit (z. B. Diabetes, Alzheimer, Mukoviszidose).
Vorgehensweise und Details
Aufgaben und Instrumente des Referenzarztes
Aufgaben des Referenzarztes
Allgemeine Aufgaben des Referenzarztes:
- Er gewährleistet die medizinische Grundversorgung und präventive Gesundheitsleistungen.
- Er begleitet und überwacht den Weg des Patienten durch das Gesundheitssystem. Gleichzeitig schärft er das Bewusstsein des Patienten für Themen wie doppelte Untersuchungen und übermäßigen Konsum bzw. Nebenwirkungen von Medikamenten, Untersuchungen oder Behandlungen.
- Bei schweren bzw. chronischen Krankheiten oder längerfristigen Behandlungen übernimmt er eine Koordinatorenrolle.
- Allgemein informiert, orientiert und berät er den Patienten bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen.
Instrumente des Referenzarztes
Das wichtigste Instrument des Referenzarztes zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der „Patienten-Kurzbericht“ (résumé patient). Er ermöglicht einen umfassenden, vollständigen Überblick über den Gesundheitszustand des Patienten und garantiert so eine Versorgungskontinuität. Der Referenzarzt aktualisiert den Patienten-Kurzbericht in regelmäßigen Abständen.
Der Referenzarzt muss den Patienten-Kurzbericht spätestens 3 Monate nach der Unterzeichnung der Referenzarzt-Erklärung erstellt haben. Nachdem die Teilnahme am Referenzarztsystem bestätigt wurde, stellt die Nationale Gesundheitskasse (CNS) dem Patienten eine Zusammenfassung der bisherigen Gesundheitsleistungen (résumé des prestations) zur Verfügung, die zur Erstellung des Patienten-Kurzberichts durch den Referenzarzt dient.
Wahl des Referenzarztes
Der Patient wählt einen Referenzarzt, indem er eine schriftliche Referenzarzt-Erklärung unterzeichnet. Der Referenzarzt unterschreibt diese Erklärung ebenfalls (ein Arzt ist nicht verpflichtet, Referenzarzt eines Patienten zu werden, er kann dies auch ablehnen). Anschließend wird die Erklärung an die Nationale Gesundheitskasse (CNS) geschickt.
Jede Referenzarzt-Erklärung erhält von der CNS eine Nummer. Diese Nummer ist im künftigen Schriftverkehr mit der CNS im Zusammenhang mit Vorgängen und Unterlagen, die den Referenzarzt betreffen, stets anzugeben.
Ferner kann der Patient in der Referenzarzt-Erklärung einen Ersatz-Referenzarzt angeben, der bei längerer Abwesenheit bzw. beim Tod des Referenzarztes die Referenzarzt-Aufgabe übernimmt.
Widerruf der Referenzarzt-Erklärung
Grundsätzlich ist die Referenzarzt-Patienten-Beziehung auf unbestimmte Dauer angelegt. Der Patient kann die Referenzarzt-Erklärung jedoch widerrufen. Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:
- Erfolgt der Widerruf innerhalb von 12 Monaten nach Unterzeichnung der Referenzarzt-Erklärung, ist das Formular zum Widerruf der Referenzarzt-Erklärung in beiderseitigem Einverständnis auszufüllen und an die CNS zu schicken. Der Patient muss in diesem Fall das Einverständnis des Arztes einholen und eine 2-monatige Kündigungsfrist einhalten. Die Änderung tritt folglich erst 2 Monate nach Verschicken des Formulars an die CNS in Kraft.
- Erfolgt der Widerruf nach Ablauf von 12 Monaten nach Unterzeichnung der Referenzarzt-Erklärung, ist das Formular zum einseitigen Widerruf der Referenzarzt-Erklärung auszufüllen und an die CNS zu schicken. In diesem Fall muss der Patient lediglich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten; das Einverständnis des Referenzarztes ist nicht erforderlich.
Nach Inkrafttreten des Widerrufs kann der Patient einen neuen Referenzarzt wählen und mit diesem eine neue Referenzarzt-Erklärung unterzeichnen. Der neue Referenzarzt erhält von seinem Vorgänger alle für die Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen Unterlagen.
Einstellung der Tätigkeit als Referenzarzt
Stellt der Arzt seine Tätigkeit als Referenzarzt ein, wird der Patient von der CNS entsprechend informiert. Er kann dann einen neuen Referenzarzt wählen.
Tod des Referenzarztes
Verstirbt der Referenzarzt, wird der Patient von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) entsprechend informiert. Die Referenzarzt-Patienten-Beziehung ist dann automatisch beendet.
Patienten, die ihre Patientenakte haben möchten, können dies der Praxis des verstorbenen Arztes auf folgenden Wegen mitteilen:
- per Telefon oder;
- per Post.
Die Akte wird dann von den Erben des verstorbenen Arztes oder dem Arzt, der die Praxis übernommen hat, weitergeleitet.
Formulare/Online-Dienste
Déclaration médecin référent
Révocation de la déclaration "médecin référent" d'un commun accord
Révocation de la déclaration "médecin référent" par la personne protégée
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Gesundheitskasse
CNS – Abteilung Erstattungen national125, route d'Esch
L-2980 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58