Einen Sozialversicherungsausweis/eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen

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Achtung: Der Brexit kann Auswirkungen auf die Krankenversicherung von britischen und luxemburgischen Staatsangehörigen haben. Mehr dazu können Sie in unseren FAQ nachlesen.

In Luxemburg gibt es einen Sozialversicherungsausweis mit 2 Seiten: der nationalen Seite und der europäischen Seite.

Die nationale Seite ist der „Sozialversicherungsausweis für Luxemburg“. Sie berechtigt unter anderem zur Kostenübernahme bei Gesundheits-, Mutterschafts- und Pflegedienstleistungen in Luxemburg.

Die europäische Seite stellt die „Europäische Krankenversicherungskarte“ dar (European Health Insurance Card - EHIC), die in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist. Sie berechtigt zur Kostenübernahme für dringende und sofort erforderliche Gesundheitsdienstleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts:

  • in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU);
  • in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR);
  • in der Schweiz.

Zielgruppe

Die bei der Sozialversicherung als Hauptversicherte oder Mitversicherte Personen (vom Hauptversicherten unterhaltsberechtigte Person) haben Anrecht auf einen Sozialversicherungsausweis.

Der Sozialversicherungsausweis für Luxemburg ist personengebunden und auf den Namen des Inhabers ausgestellt.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Als Haupt- oder Mitversicherter bei einer der luxemburgischen Krankenkassen gemeldet sein:

Kosten

Der Ausweis wird dem Inhaber kostenlos zur Verfügung gestellt.

Vorgehensweise und Details

Erhalt des Sozialversicherungsausweises 

Der Sozialversicherungsausweis wird in der Regel bei der Anmeldung des Hauptversicherten bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) automatisch ausgestellt und ihm per Post an seinen Wohnsitz zugestellt.

Er wird innerhalb von 3 Wochen ausgestellt:

  • an den berufstätigen Hauptversicherten:
    • nach der Anmeldung durch den Arbeitgeber bei der CCSS;
    • nach seiner eigenen Meldung bei der CCSS, wenn es sich um einen Selbstständigen oder einen freiwilligen Versicherten handelt.
  • an die Mitversicherten, Empfänger einer Entgeltersatzleistung (Beispiel: REVIS, Arbeitslosengeld usw.) nach Beantragung bei ihrer zuständigen Krankenkasse, das heißt bei der CNS, der CMFEC, der CMFEP, der EMCFL.

Bei Neugeborenen erfolgt die Mitversicherung automatisch und die Ausweise werden von den zuständigen Kassen verschickt.

Bei Mitversicherten von Grenzgängern sind gewisse Bedingungen zu erfüllen.

Verwendung des Ausweises in Luxemburg

Der Ausweis ist jedem Gesundheits- oder Pflegedienstleister (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Labors usw.) vorzulegen.

Die Gesundheits- oder Pflegedienstleister sind befugt, die Vorlage eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass) des Patienten zu verlangen. 

Verwendung des Ausweises im Ausland

Was die Kostenübernahme von Gesundheitsleistungen im Ausland angeht, liefert die Nationale Gesundheitskasse (CNS) alle Informationen auf ihrer Website.

Erneuerung des Ausweises

Der Sozialversicherungsausweis für Luxemburg ist je nach Mitgliedschaft zeitlich begrenzt.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist zeitlich begrenzt.

Bei Personen, deren Europäische Krankenversicherungskarte demnächst abläuft, wird diese 2 Monate vor Ablauf automatisch erneuert.

Wird die Karte nicht innerhalb dieser Frist zugestellt, muss eine auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) bestellt werden.

In diesem Fall sollte man mit etwa 3 Wochen rechnen, um die Karte zu erhalten.

Verlust/Diebstahl des Ausweises

Bei Verlust oder Diebstahl muss ein neuer Ausweis bei der CCSS oder bei der zuständigen Kasse bestellt werden.

Vorübergehende Bescheinigung zum Ersatz des Sozialversicherungsausweises/der Europäischen Krankenversicherungskarte

In dringenden Fällen kann der Versicherte über MyGuichet.lu eine vorübergehende Ersatzbescheinigung bei seiner Krankenkasse beantragen.
Dieser Online-Vorgang kann mit oder ohne Authentifizierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erfolgen.

Die Beantragung kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu erfolgen. Um den Vorgang über die App vorzunehmen, muss der Versicherte:

Diese wird schnellstmöglich ausgestellt und hat eine Gültigkeit von höchstens 3 Monaten ab Ausstellung.

Formulare/Online-Dienste

Antrag auf eine Bescheinigung als provisorischen Ersatz für den Sozialversicherungsausweis / die Europäische Krankenversicherungskarte

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Demande de certificat provisoire de remplacement de la carte de sécurité sociale/carte européenne d'assurance maladie

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Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

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Request for a provisional certificate of replacement of the Health insurance / European health insurance card

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That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

AUTHENTISCHE QUELLEN

Krankenkasse - Meine Situation

Einsicht in Ihre Krankenkassendaten

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Caisse de maladie - Ma situation

Consultez votre affiliation à une caisse de maladie

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Health insurance - My situation

Access your health insurance data

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