Bescheinigungen/Urkunden

Bei bestimmten Verwaltungsvorgängen ist es notwendig, Belege in Form von Urkunden oder Bescheinigungen beizubringen.

Eine Bescheinigung ist eine Erklärung, mit der von einer bestimmten Stelle eine Gegebenheit oder die Richtigkeit einer Tatsache bezeugt wird.

Eine Urkunde ist eine Form der Bescheinigung. Von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt, dient sie dazu eine Tatsache oder einen Rechtsanspruch zu bestätigen. Kommunale Verwaltungsbehörden sind somit ermächtigt, Wohnsitzbescheinigungen auszustellen, die über den Wohnsitz des Antragstellers Auskunft geben, wohingegen das Justizministerium für die Ausgabe von Staatsangehörigkeitsausweisen an Personen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit zuständig ist.

In den Bereich der Bescheinigungen fallen auch Personenstandsurkunden (z. B. die Geburtsurkunde einer Person) sowie Beglaubigungen von Dokumenten (mit denen die Herkunft eines Dokuments zertifiziert wird) oder von Unterschriften (zur Zertifizierung der Echtheit der unter ein Schriftstück oder eine Urkunde gesetzten Unterschriften).

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