Sein Kind zu Hause betreuen lassen
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Genau wie die Betreuung von Kindern in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht auch die Kinderbetreuung zu Hause, Berufs- und Familienleben besser miteinander zu vereinbaren.
Es gibt mehrere Arten der häuslichen Betreuung, die Eltern helfen können, für eine angemessene Betreuung des Kindes zu sorgen.
Zielgruppe
Jeder Elternteil kann sein Kind zu Hause betreuen lassen, und zwar unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder seinem Wohnort.Vorgehensweise und Details
Babysitting
Als „Babysitter“ wird jede Person bezeichnet, die in der Regel für einen kurzen Zeitraum und gegen Bezahlung in der Wohnung des Kindes die Kinderbetreuung übernimmt. Ihre Aufgabe besteht darin, während der Abwesenheit der Eltern für das Wohl des Kindes zu sorgen.
Eltern, die eine minderjährige Person als Babysitter einstellen, müssen darauf achten, dass deren Eltern darüber informiert werden. Darüber hinaus ist es ratsam, sich zu vergewissern, dass der Babysitter haftpflichtversichert ist. Jede Person über 15 Jahre hat als Babysitter Anspruch auf eine Vergütung, wobei der Gesetzgeber grundsätzlich für Jugendliche unter 15 Jahren keine Möglichkeit einer entlohnten Beschäftigung vorsieht.
Eltern, die einen Babysitter suchen, können sich an folgende Stellen wenden:
- an die Erziehungs- und Familienberatung (Action familiale et populaire - AFP-Services). Dort ist eine Liste der Babysitter erhältlich, die eine Schulung als Babysitter absolviert haben;
- an die Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes. Einige Gemeinden verfügen über eine Liste verfügbarer Jugendlicher, die Kinder in ihrer Nähe betreuen können.
Eltern können auch die Website „babysitting.lu“ besuchen, die eine Plattform für den Austausch zwischen Eltern und jungen geschulten Babysittern bietet. Das Projekt wird von der Tageselternagentur (Agence Dageselteren) der Vereinigung arcus (Koordinierung der Partner) und dem Nationalen Jugendwerk (Service national de la jeunesse) (technischer Teil) koordiniert. Am Projekt sind 18 Partner, das heißt Jugendhäuser, Gemeindedienste und Vereinigungen, beteiligt.
Für die Kinderbetreuung eingestelltes Personal
Das Kind kann von einer im Haus angestellten Person betreut werden. Dazu sollten mit dieser Person die entsprechenden Modalitäten in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden: Arbeitszeiten, Art der Arbeit, Vergütungsmodus, bezahlter Urlaub usw. Außerdem muss die Einstellung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité social - CCSS) mit Hilfe eines Anmeldeformulars gemeldet werden, und zwar nach dem sogenannten vereinfachten Verfahren, das für folgende Fälle von Neueinstellungen Anwendung findet:
- Einstellung als Haushaltshilfe;
- Einstellung zur Kinderbetreuung;
- Einstellung als Hilfs- oder Pflegekraft für einen Pflegebedürftigen.
Das vereinfachte Verfahren bedeutet, dass nur eine Erklärung hinsichtlich des gezahlten Entgelts ausgefüllt und der Zentralstelle der Sozialversicherungen zugeschickt werden muss. Dieses kümmert sich um die Anmeldung und Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge sowie den Steuereinzug. Der auf diese Weise angemeldete Arbeitnehmer ist sozialversichert: Er ist also im Falle von Krankheit, Mutterschaft oder eines Arbeitsunfalls abgesichert und zahlt Beiträge für seine Altersrente ein.
Betreuung für kranke Kinder
Auf Anfrage kümmert sich der Kinderkrankenpflegedienst „Krank Kanner Doheem“ um ein krankes Kind in seiner häuslichen Umgebung, während die Eltern ihrer Berufstätigkeit nachgehen. Der Pflegedienst schickt eine Mitarbeiterin ins Haus, die sich um das Kind kümmert. Am besten trägt man sich dazu zuvor mit Hilfe eines Anmeldebogens in die Datenbank des Pflegedienstes ein. Alleinerziehende werden dabei vorrangig behandelt.
Die Eigenbeteiligung an den Kosten für die Betreuung des Kindes durch den Kinderkrankenpflegedienst „Krank Kanner Doheem“ wird auf der Grundlage des Nettohaushaltseinkommens berechnet.
Formulare/Online-Dienste
Déclaration d'une occupation dans un ménage privé / une famille d'accueil
Anmeldebogen für die Betreuung eines Kindes zu Hause
Fiche d'inscription pour la garde d'un enfant à domicile
Zuständige Kontaktstellen
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Schalter der Zentralstelle der Sozialversicherungen125, route d'Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 141-1Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
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Zentralstelle der Sozialversicherungen
Schalter der Zentralstelle der Sozialversicherungen125, route d'Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 141-1Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr