Verwaltung der elektronischen Zertifikate des Personalausweises
Sie haben sich bei der Beantragung Ihres elektronischen Personalausweises für die Aktivierung der Authentifizierungs- und Signaturzertifikate auf dem Ausweis entschieden und die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Zertifikate akzeptiert.
Besorgen Sie sich ein Kartenlesegerät
Um diese Zertifikate für die verfügbaren Anwendungen wie MyGuichet nutzen zu können, benötigen Sie ein kompatibles berührungsloses Kartenlesegerät. Solche Geräte sind im Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l'information de l'Etat - CTIE) (11, rue Notre-Dame, L-2240 Luxemburg) bzw. in den teilnehmenden Gemeinden zum Preis von 30 Euro pro Gerät erhältlich.
Middleware herunterladen
Anschließend müssen Sie eine Software („Middleware“) auf den Rechner, den Sie verwenden, herunterladen und installieren.
Um ein reibungsloses Funktionieren, die Qualität, die Updates und gegebenenfalls die Berücksichtigung der Korrekturen, die mit der Middleware verbunden sind, zu garantieren, wird empfohlen, immer die aktuellste Version der Middleware auf dem Rechner zu installieren.
Herunterladen der Middleware: Middleware auf der Internetseite von LuxTrust
Wenn die Software installiert ist und der elektronische Personalausweis vom Kartenlesegerät erkannt wurde, erscheint eine Aufforderung, das Passwort (PIN-Code) einzugeben. Dieses Passwort wird jedem Nutzer, der die Aktivierung der elektronischen Zertifikate seines Personalausweises beantragt hat, per Post zugeschickt.
Das Passwort ändern
Bei der ersten Nutzung werden Sie aufgefordert, den initialen PIN-Code durch einen Code Ihrer Wahl zu ersetzen.
Anschließend geben Sie bei jeder Aufforderung zur Authentifizierung in den Anwendungen, auf die Sie zugreifen möchten, oder bei der elektronischen Unterzeichnung eines Dokuments Ihr Passwort ein.
Achtung: Falls Sie Ihren PIN-Code vergessen haben, müssen Sie im Besitz Ihres PUK-Codes sein, der Ihnen mit Ihrem ursprünglichen PIN-Code und dem „Challenge“ zugestellt wurde.
Wenn Sie Ihren PIN-Code nach der ersten Änderung erneut ändern wollen, müssen Sie ein spezielles Verfahren befolgen.
Verwalten Sie Ihr Zertifikat
Während der gesamten Gültigkeitsdauer Ihres Zertifikats können Sie jederzeit dessen Verwaltung übernehmen. Der Inhaber eines aktivierten Personalausweises kann jederzeit die Sperrung oder Reaktivierung eines ausgesetzten Zertifikats sowie den Widerruf der Zertifikate beantragen.
Sperrung
Die Sperrung der Zertifikate kann telefonisch unter der Nummer (+352) 24 550 550 (rund um die Uhr), online oder durch persönliches Erscheinen im Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) (11, rue Notre-Dame, L-2240 Luxemburg) beantragt werden.
Reaktivierung
Die Reaktivierung eines gesperrten Zertifikats kann online über das untenstehende Verfahren oder durch persönliches Erscheinen im CTIE vorgenommen werden.
Widerruf
Der Widerruf der Zertifikate kann telefonisch unter der Nummer (+352) 24 550 550 (rund um die Uhr), durch persönliches Erscheinen im Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) (11, rue Notre-Dame, L-2240 Luxemburg) oder online über das untenstehende Verfahren beantragt werden:
Hinweis: Der Widerruf eines Zertifikats ist endgültig.
Benötigen Sie Hilfe?
Per E-Mail: helpdesk@eid.lu.
Telefonisch: Wenden Sie sich an unseren Helpdesk (+352) 247 82000.
Montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr.