Einen Sozialversicherungsausweis/eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen
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Achtung: Der Brexit kann Auswirkungen auf die Krankenversicherung von britischen und luxemburgischen Staatsangehörigen haben. Mehr dazu können Sie in unseren FAQ nachlesen.
In Luxemburg gibt es einen Sozialversicherungsausweis mit 2 Seiten: der nationalen Seite und der europäischen Seite.
Die nationale Seite ist der „Sozialversicherungsausweis für Luxemburg“. Sie berechtigt unter anderem zur Kostenübernahme bei Gesundheits-, Mutterschafts- und Pflegedienstleistungen in Luxemburg.
Die europäische Seite stellt die „Europäische Krankenversicherungskarte“ dar (European Health Insurance Card - EHIC), die in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist. Sie berechtigt zur Kostenübernahme für dringende und sofort erforderliche Gesundheitsdienstleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts:
- in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU);
- in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR);
- in der Schweiz.
Zielgruppe
Die bei der Sozialversicherung als Hauptversicherte oder Mitversicherte Personen (vom Hauptversicherten unterhaltsberechtigte Person) haben Anrecht auf einen Sozialversicherungsausweis.
Der Sozialversicherungsausweis für Luxemburg ist personengebunden und auf den Namen des Inhabers ausgestellt.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Als Haupt- oder Mitversicherter bei einer der luxemburgischen Krankenkassen gemeldet sein:
- Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS oder Gesondheetskees);
- Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates (CMFEP);
- Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten (CMFEC);
- Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft für Angestellte der nationalen Eisenbahngesellschaft (Entraide médicale des CFL - EMCFL).
Kosten
Der Ausweis wird dem Inhaber kostenlos zur Verfügung gestellt.
Vorgehensweise und Details
Erhalt des Sozialversicherungsausweises
Der Sozialversicherungsausweis wird in der Regel bei der Anmeldung des Hauptversicherten bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) automatisch ausgestellt und ihm per Post an seinen Wohnsitz zugestellt.
Er wird innerhalb von 3 Wochen ausgestellt:
- an den berufstätigen Hauptversicherten:
- nach der Anmeldung durch den Arbeitgeber bei der CCSS;
- nach seiner eigenen Meldung bei der CCSS, wenn es sich um einen Selbstständigen oder einen freiwilligen Versicherten handelt.
- an die Mitversicherten, Empfänger einer Entgeltersatzleistung (Beispiel: REVIS, Arbeitslosengeld usw.) nach Beantragung bei ihrer zuständigen Krankenkasse, das heißt bei der CNS, der CMFEC, der CMFEP, der EMCFL.
Bei Neugeborenen erfolgt die Mitversicherung automatisch und die Ausweise werden von den zuständigen Kassen verschickt.
Bei Mitversicherten von Grenzgängern sind gewisse Bedingungen zu erfüllen.
Verwendung des Ausweises in Luxemburg
Der Ausweis ist jedem Gesundheits- oder Pflegedienstleister (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Labors usw.) vorzulegen.
Die Gesundheits- oder Pflegedienstleister sind befugt, die Vorlage eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass) des Patienten zu verlangen.
Verwendung des Ausweises im Ausland
Was die Kostenübernahme von Gesundheitsleistungen im Ausland angeht, liefert die Nationale Gesundheitskasse (CNS) alle Informationen auf ihrer Website.
Erneuerung des Ausweises
Der Sozialversicherungsausweis für Luxemburg ist je nach Mitgliedschaft zeitlich begrenzt.
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist zeitlich begrenzt.
Bei Personen, deren Europäische Krankenversicherungskarte demnächst abläuft, wird diese 2 Monate vor Ablauf automatisch erneuert.
Wird die Karte nicht innerhalb dieser Frist zugestellt, muss eine auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) bestellt werden.
In diesem Fall sollte man mit etwa 3 Wochen rechnen, um die Karte zu erhalten.
Verlust/Diebstahl des Ausweises
Bei Verlust oder Diebstahl muss ein neuer Ausweis bei der CCSS oder bei der zuständigen Kasse bestellt werden.
Vorübergehende Bescheinigung zum Ersatz des Sozialversicherungsausweises/der Europäischen Krankenversicherungskarte
In dringenden Fällen kann der Versicherte über MyGuichet.lu eine vorübergehende Ersatzbescheinigung bei seiner Krankenkasse beantragen.
Dieser Online-Vorgang kann mit oder ohne Authentifizierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erfolgen.
Die Beantragung kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu erfolgen. Um den Vorgang über die App vorzunehmen, muss der Versicherte:
- über einen privaten Bereich verfügen; und
- seinen privaten Bereich mit der mobilen App MyGuichet.lu koppeln.
Diese wird schnellstmöglich ausgestellt und hat eine Gültigkeit von höchstens 3 Monaten ab Ausstellung.
Formulare/Online-Dienste
Antrag auf eine Bescheinigung als provisorischen Ersatz für den Sozialversicherungsausweis / die Europäische Krankenversicherungskarte
Demande de certificat provisoire de remplacement de la carte de sécurité sociale/carte européenne d'assurance maladie
Request for a provisional certificate of replacement of the Health insurance / European health insurance card
Zuständige Kontaktstellen
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2975 Luxemburg
Tel. : (+352) 40 141-1 -
Schalter der Zentralstelle der Sozialversicherungen4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 141-1Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
-
Nationale Gesundheitskasse4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2980 Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Leistungsabteilung (Pflegeversicherung)4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1023
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Überweisung ins Ausland4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 -1Fax : (+352) 2757 - 2758Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.15 bis 16.00 Uhr -
CNS – Kontrolle und Verwaltung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Geldleistungen4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Abteilung Leistungen in Sachen Krankheit-Mutterschaft4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Abteilung Erstattungen international4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Abteilung Erstattungen national4, rue Mercier
L-21 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58
-
Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors
-
Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten20, avenue Emile Reuter
Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 328 / L-2013
Tel. : (+352) 45 05 15Fax : (+352) 45 02 01-222 -
Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates32, avenue Marie-Thérèse
L-2132 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 45 16 81Fax : (+352) 45 67 50 -
Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft2B, rue de la Paix
L-2312 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 49 90 - 3416Fax : (+352) 49 90 - 4501