- Einen Sozialversicherungsausweis/eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen
- Sich im Ausland behandeln lassen (geplante Gesundheitsdienstleistungen)
- Ungeplante Gesundheitsdienstleistungen in einem EU-Land, einem EWR-Land, der Schweiz, Montenegro, Serbien oder Nordmazedonien erhalten
- Ungeplante Gesundheitsdienstleistungen außerhalb der EU, des EWR, der Schweiz, von Montenegro, Serbien oder Nordmazedonien erhalten
- Sich als Studierender bei der Sozialversicherung anmelden und sich die Kosten für im Ausland erbrachte Gesundheitsleistungen erstatten lassen