Ein Daueraufenthaltsdokument für britische Staatsangehörige und ihre aus einem Drittstaat stammenden Familienangehörigen beantragen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind
Nach 5 Jahren des rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Luxemburg besitzen britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die Begünstigte des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sind, ein Recht auf Daueraufenthalt.
Diesbezüglich können sie ein spezifisches Aufenthaltsdokument beantragen, das dieses Daueraufenthaltsrecht bescheinigt.
Zielgruppe
Das Daueraufenthaltsdokument kann von folgenden Personen beantragt werden:
- von britischen Staatsangehörigen, die selbst Begünstigte des Austrittsabkommens sind und zum Zeitpunkt des Antrags während mindestens 5 Jahren in Luxemburg gelebt haben;
- von Drittstaatsangehörigen, bei denen es sich um Familienangehörige eines britischen Staatsangehörigen und Begünstigten des Austrittsabkommens handelt, die während mindestens 5 Jahren gemeinsam mit dem britischen Staatsangehörigen in Luxemburg gelebt haben.
Voraussetzungen
Der britische Staatsangehörige oder sein Familienangehöriger muss während eines ununterbrochenen Zeitraums von 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg gelebt haben.
Für die Berechnung der 5 Jahre wird ebenfalls der Zeitraum des rechtmäßigen Aufenthalts vor dem 1. Januar 2021 berücksichtigt.
Kosten
Die Ausstellung des Dokuments ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller muss das Formular für den Antrag auf ein Daueraufenthaltsdokument ausfüllen, unterzeichnen und per Post an die Einwanderungsbehörde (Direction de l’immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten schicken.
Um die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern, werden die Mitglieder einer Familie (zum Beispiel Ehepartner und Kinder) gebeten, ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel gleichzeitig und in einer Postsendung einzureichen.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag zwingend den folgenden Beleg beifügen:
- im Falle britischer Staatsangehöriger: eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises;
- im Falle von Drittstaatsangehörigen, bei denen es sich um Familienangehörige eines britischen Staatsangehörigen handelt: eine vollständige Kopie des Reisepasses (alle Seiten).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Antwortfrist der Behörde
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch das er aufgefordert wird, einen Termin bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Einwanderungsbehörde abholen.
Das Aufenthaltsdokument hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des Dokuments beträgt 10 Jahre.
Sofern die Bedingungen zum Erhalt weiterhin erfüllt sind, ist das Dokument auf Antrag erneuerbar.
Formulare/Online-Dienste
Demande d’un document de « séjour permanent » pour un ressortissant britannique et le membre de sa famille, ressortissant d’un pays tiers, qui sont bénéficiaires de l’Accord de retrait
Application for a “permanent residence” document for a British national and his/her family member, third-country national, as beneficiaries of the Withdrawal Agreement
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Einwanderungsbehörde – Ausländerstelle26, route d'Arlon
L-1140 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Fax : (+352) 22 16 08Antrags- und Austellungstelle für biometrische Aufenthaltstitel : nur mit Termin