Vorübergehender Zuschuss für den Kauf von schüttfähigen Holzpellets für die Haushalte

Zum letzten Mal aktualisiert am

Angesichts der derzeitigen Energiekrise hat die Regierung eine vorübergehende Preisermäßigung für den Verkauf von schüttfähigen Holzpellets eingeführt, die von Tankwagen geliefert und als primäres Heizelement für Haushalte genutzt werden.

Diese Maßnahme gilt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 für von Pelletslieferanten, die in dem dafür vorgesehenen Verzeichnis eingetragen sind, gelieferte Bestellungen.

Zielgruppe

Diese Ermäßigung betrifft nur Lieferungen per Tankwagen von schüttfähigen Holzpellets an Privathaushalte in Luxemburg.

Voraussetzungen

Höchstmenge

Die Höchstmenge pro Lieferung beträgt:

  • 5 Tonnen für Einfamilienhäuser;
  • 10 Tonnen für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 2 Wohneinheiten.

Die Zahl der Lieferungen pro Gebäude ist nicht begrenzt.

Im Verzeichnis eingetragener Lieferant

Der Lieferant von schüttfähigen Holzpellets muss in einem speziellen vom Ministerium für Energie und Raumentwicklung eingerichteten Verzeichnis eingetragen sein, das von diesem verwaltet und veröffentlicht wird.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Eintragung des Lieferanten

Um ihren Privatkunden die Ermäßigung anbieten zu können, müssen sich die Lieferanten unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) in das Verzeichnis eintragen lassen.

Die Lieferanten müssen insbesondere:

  • Folgendes angeben:
    • Name und Anschrift des Unternehmens;
    • Name der antragstellenden Person;
    • MwSt.-Nummer;
    • Nummer im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS);
    • Telefonnummer;
    • E-Mail-Adresse;
    • Bankverbindung (IBAN);
  • Folgendes einreichen:
    • Bankidentitätsnachweis;
    • Angaben zu den Verkäufen an Gebäude mit mindestens einer Wohneinheit in Luxemburg in den letzten 12 Monaten.

Vorgehensweise und Details

Höhe der Ermäßigung

Die vorübergehende Ermäßigung beläuft sich auf 35 % des Verkaufspreises der Holzpellets, dies bei einer Obergrenze von 200 Euro (einschließlich aller Steuern) pro Tonne.

Beispiele für Standardlieferungen:

Lieferung von 5 Tonnen für ein Einfamilienhaus (geschätzter Grundpreis):

  • mit der Maßnahme: 2.400 Euro;
  • ohne die Maßnahme: 3.400 Euro;

das heißt eine vom Staat gezahlte Beteiligung in Höhe von 1.000 Euro.

Lieferung von 10 Tonnen für ein Mehrfamilienhaus (geschätzter Grundpreis):

  • mit der Maßnahme: 4.800 Euro;
  • ohne die Maßnahme: 6.800 Euro;

das heißt eine vom Staat gezahlte Beteiligung in Höhe von 2.000 Euro.

Bestellung und Lieferung von Pellets

Bei der Bestellung der Pellets sollten Sie überprüfen, ob Ihr Lieferant in dem dafür vorgesehenen Verzeichnis eingetragen ist.

Bei jeder Lieferung müssen Sie dem Lieferanten eine ausgefüllte und unterzeichnete eidesstattliche Erklärung aushändigen, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten handelt (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Die Preisermäßigung wird direkt auf die Rechnungen angewandt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion Energie

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 23 décembre 2022

instituant une contribution étatique visant à limiter la hausse des prix des granulés de bois pour le chauffage primaire des ménages privés

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