Teuerungszulage und Energieprämie für das Jahr 2025

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Sie können Ihren Antrag auf Teuerungszulage und Energieprämie für 2025 vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.

Wenn Sie REVIS-Bezieher sind, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Die Teuerungszulage und die Energieprämie werden Ihnen automatisch gewährt.

Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf diese Leistungen haben, können Sie den Rechner „Teuerungszulage/Energieprämie“ auf der Website des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) verwenden.

Weitere Informationen über die Teuerungszulage und die Energieprämie sowie das Antragsformular finden Sie auf unserer Informationsseite (die auch in „Leichter Sprache“ verfügbar ist).