Erhöhung der Steuergutschrift für notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“)

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In Luxemburg ist der entgeltliche Erwerb einer Immobilie, sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein Baugrundstück, mit der Zahlung von Eintragungs- und Überschreibungsgebühren verbunden. In der Regel belaufen sich diese Gebühren auf 7 %.

Soll diese Immobilie dem Eigentümer als persönliche und tatsächlich benutzte Hauptwohnung dienen, kann jeder Erwerber eine Steuergutschrift für die Eintragungs- und Überschreibungsgebühren erhalten.

Im Rahmen des „Solidaritéitspak 3.0“ wurde diese Steuergutschrift („Bëllegen Akt“ genannt) für jeden Erwerber rückwirkend zum 7. März 2023 von 20.000 auf 30.000 Euro erhöht.

Der Restbetrag der Steuergutschrift für notarielle Urkunden kann online über MyGuichet.lu abgerufen werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem aktualisierten Text.