Aktualisierung unserer Informationen über die Eheschließung in Luxemburg

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Wenn Sie vorhaben, bald in Luxemburg zu heiraten, sollten Sie wissen, dass einige Formalitäten im Vorfeld erledigt werden müssen. Insbesondere müssen Sie verschiedene Unterlagen beibringen. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie mindestens 2 bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Standesamt Ihrer Gemeinde vorstellig werden.

In Luxemburg kann eine standesamtliche Trauung zwischen 2 volljährigen Personen des gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts erfolgen, sofern eine der beiden Personen in Luxemburg ansässig ist.

Die standesamtliche Trauung kann nur in der Gemeinde stattfinden, in der einer der beiden Ehepartner seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat, sei es im Rathaus oder an einem anderen vom Gemeinderat bestimmten Ort, an dem die Trauung stattfindet.

Ist dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich, kann der Standesbeamte sich auch zur Wohnung oder zum Wohnsitz eines der zukünftigen Ehepartner begeben, um die Eheschließung vorzunehmen.

Alle Einzelheiten zur Organisation einer standesamtlichen Trauung in Luxemburg finden Sie in unserem aktualisierten Informationstext.