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Neue Regelungen für den Personenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und Luxemburg
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Ab dem 1. Oktober 2021 müssen alle Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz bei der Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen Reisepass vorlegen.
Luxemburgische Staatsangehörige können jedoch bis 2025 ihren Personalausweis benutzen, sofern sie:
- zum 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich ansässig waren; und
- Folgendes haben:
- entweder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis („settled status“);
- oder eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis („pre-settled status“).
Luxemburgische und europäische Staatsangehörige benötigen in folgenden Fällen kein Visum, um ins Vereinigte Königreich zu reisen:
- bei einem touristischen Aufenthalt; oder
- bei einem Kurzaufenthalt, der 6 Monate nicht überschreitet.