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Ausübung einer Tätigkeit im Bereich des Güter- oder Personenkraftverkehrs

Sie möchten eine Tätigkeit im Bereich des Güter- oder Personenkraftverkehrs ausüben? Dann müssen Sie zunächst eine Niederlassungsgenehmigung beantragen.

Diese Niederlassungsgenehmigung kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Ihre Zuverlässigkeit und gegebenenfalls Ihre Qualifikationen und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen.

Diese Voraussetzungen variieren insbesondere je nach dem Gebiet, in dem der Transport durchgeführt wird (national oder international), und dem Gewicht des verwendeten Fahrzeugs.

Weitere Informationen darüber, welche Voraussetzungen Ihrer Situation entsprechen, finden Sie auf unseren Informationsseiten:

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