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Neues Gesetz zur Behebung des Arbeitskräftemangels

Das Verfahren für die Einstellung von Drittstaatsangehörigen wird ab dem 1. September 2023 vereinfacht.

Für Berufe, die in der Liste der Mangelberufe aufgeführt sind, ist die ADEM nicht mehr verpflichtet, einen Arbeitsmarkttest durchzuführen und zu prüfen, ob Arbeitsuchende, die dem vom Arbeitgeber gewünschten Profil entsprechen, zur Verfügung stehen. Die Bescheinigung, die das Recht zur Einstellung eines Drittstaatsangehörigen verleiht, wird innerhalb von 5 Arbeitstagen ausgestellt.

Für die anderen Berufe hat die ADEM nun 7 Tage Zeit, um zu prüfen, ob Arbeitsuchende, die das Anforderungsprofil für die gemeldete Stelle erfüllen, verfügbar sind. Ist dies nicht der Fall, wird innerhalb von 5 Tagen nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist eine Bescheinigung ausgestellt.

Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige wird ab dem genannten Datum vereinfacht.

Für Inhaber eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger eines Drittstaatsangehörigen“ gilt somit Folgendes:

  • Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis mehr, um eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben zu können.
  • Und ihr Aufenthaltstitel trägt – wenn er ab dem 1. September 2023 ausgestellt wird – den Vermerk „autorisé à travailler au Luxembourg (berechtigt, in Luxemburg zu arbeiten).

Die Dauer der Gültigkeit von Aufenthaltstiteln, die ab dem 1. September 2023 zum Zwecke der Arbeitsuche oder der Unternehmensgründung ausgestellt werden, wird von 9 auf 12 Monate verlängert.

Weitere Informationen über die Einstellung von Drittstaatsangehörigen und den Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige finden Sie auf unseren Info-Seiten:

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