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MyGuichet.lu
Wenn Sie am 11. Juni 2023 nicht in Luxemburg sind, um an den Kommunalwahlen teilzunehmen, oder Ihren Stimmzettel in Ruhe zu Hause ausfüllen möchten, können Sie ab sofort die Briefwahl beantragen.
Sie können Ihren Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen, entweder:
Wenn Sie die Briefwahl online beantragen wollen, benötigen Sie einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID) oder ein LuxTrust-Produkt, um den Antrag elektronisch zu unterschreiben und über MyGuichet.lu zu übermitteln.
Achten Sie darauf, am Ende des Online-Antrags auf „Übermitteln“ zu klicken. Eine E-Mail, die an die in MyGuichet.lu angegebene Adresse geschickt wird, informiert Sie über die erfolgreiche Übermittlung des Antrags an Ihre Wohnsitzgemeinde.
Denken Sie daran, dass der Antrag auf Briefwahl unter Einhaltung folgender Fristen bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie geführt werden, eingereicht werden muss:
Auf unserer Informationsseite erfahren Sie mehr über die Modalitäten für die Beantragung der Briefwahl.
Sie können sich auch unser Tutorial ansehen, das Sie mittels Screenshots Schritt für Schritt durch das Ausfüllen des Online-Formulars und den Signaturvorgang führt.
Die Einrichtungen und Behörden der sozialen Sicherheit sind umgezogen.
Organisationen, die einen Wasseranalysebericht erhalten möchten, müssen ab sofort über einen zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.
Der Betrag der Steuergutschrift für notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“) wurde von 20.000 auf 30.000 Euro erhöht.