
Erkennt ein Lebensmittelunternehmer oder hat er Grund zur Annahme, dass ein Produkt den Anforderungen an die Sicherheit der Lebensmittelkette nicht entspricht, muss er:
- das betreffende Produkt vom Markt nehmen; und
- den zuständigen Behörden das Problem melden;
- erforderlichenfalls die Verbraucher informieren und die Produkte zurückrufen.
Diese Meldung muss folgendermaßen eingereicht werden:
- online über den auf MyGuichet.lu verfügbaren Assistenten, mit oder ohne Authentifizierung durch ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Token, Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- über die App MyGuichet.lu.
Weitere Informationen zu diesem neuen Online-Vorgang finden Sie in unserem Informationstext zu diesem Thema.