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Jede Person, der auf einem Jagdlos ein durch Wild verursachter Schaden entstanden ist, muss diesen Schaden schnellstmöglich anzeigen.
Diese Anzeige ermöglicht es ihr, unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu erhalten, die den Ernteausfall sowie die durch die Instandsetzung des Grundstücks entstandenen Kosten umfasst.
Diese Entschädigung trägt der Jagdpächter, welcher wiederum die Erstattung eines Teils der Ausgaben, die während der Saison für die Wiederherstellung der durch Rot- und Schwarzwild verursachten Schäden entstanden sind, beantragen kann.
Alle Informationen zu den Formalitäten im Zusammenhang mit Wildschäden finden Sie in unserem neuen Informationstext zu diesem Thema.
Die Einrichtungen und Behörden der sozialen Sicherheit sind umgezogen.
Organisationen, die einen Wasseranalysebericht erhalten möchten, müssen ab sofort über einen zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.
Der Betrag der Steuergutschrift für notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“) wurde von 20.000 auf 30.000 Euro erhöht.