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Wenn bei Erschließungsarbeiten zufällig archäologische Überreste gefunden werden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt werden, bis archäologische Untersuchungen auf dem jeweiligen Grundstück durchgeführt wurden.
Aus diesem Grund haben das Ministerium für Kultur und das Nationale Institut für archäologische Forschungen (INRA) das Konzept der präventiven Archäologie eingeführt, das darauf abzielt:
In der Praxis muss der Bauherr alle genehmigungspflichtigen Bau-, Abriss- oder Aufschüttungs- und Abgrabungsarbeiten, die auf einem Grundstück in einem archäologischen Beobachtungsgebiet geplant sind, dem Minister für Kultur zwecks Bewertung der Auswirkungen dieser Arbeiten auf das archäologische Erbe vorlegen, und zwar spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung der Bau- oder Abrissgenehmigung.
Nähere Informationen zur Bewertung von Bauarbeiten innerhalb eines archäologischen Beobachtungsgebiets finden Sie in unserem neuen Text.
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