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MyGuichet.lu
Sie sind in Luxemburg als Tierarzt tätig?
Alle Tierarztpraxen sind verpflichtet, die Verschreibungen von antimikrobiellen Arzneimitteln zur Verabreichung an Nutztiere (Viehbestand) in Luxemburg zu melden.
Um diesen Vorgang zu vereinfachen, bietet die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) Ihnen die Möglichkeit, jede Verabreichung oder Ausgabe antimikrobieller Arzneimittel online über MyGuichet.lu zu melden.
Dazu müssen Sie sich zuerst auf MyGuichet.lu registrieren und mittels eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) einen beruflichen Bereich erstellen. Ihr beruflicher Bereich wird von der ALVA zertifiziert. Ein elektronischer Assistent auf MyGuichet.lu hilft Ihnen dabei, die verabreichten oder verschriebenen Arzneimittel online zu melden.
Alle Einzelheiten zu den Vorgehensweisen können Sie in unserem Informationstext nachlesen.
Um festzustellen, ob Erschließungsarbeiten Auswirkungen auf das Kulturerbe haben können, muss der Bauherr einen Antrag auf archäologische Bewertung der geplanten Arbeiten stellen.
Die Einrichtungen und Behörden der sozialen Sicherheit sind umgezogen.
Organisationen, die einen Wasseranalysebericht erhalten möchten, müssen ab sofort über einen zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.