Unternehmen Bürger

Weiterzahlung des Vorruhestandsgeldes bei Wiederaufnahme der Tätigkeit im Gesundheits- und Pflegebereich

Coronavirus / Covid-19

Bis zum 31. März 2023 wird das Vorruhestandsgeld bei Wiederaufnahme der Tätigkeit in den folgenden Bereichen vorübergehend weitergezahlt:

  • im Gesundheitswesen, einschließlich Laboratorien für medizinische Analysen; oder
  • im Hilfs- und Pflegebereich.

Diese Wiederaufnahme der Tätigkeit muss im Rahmen einer Vereinbarung erfolgen, die geschlossen wurde zwischen:

  • dem Arbeitgeber, der in einem der genannten Bereiche tätig ist;
  • und einem seiner Arbeitnehmer, der Vorruhestandsgeld bezieht.

Der Arbeitgeber muss dem Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft eine Liste der betreffenden Arbeitnehmer zukommen lassen.

Was den Arbeitnehmer im Vorruhestand betrifft, fließt das Gehalt, das er bis zum 31. März 2023 bezieht, nicht in die Berechnung seines jährlichen Nebenverdienstes ein.

Zur Erinnerung: Ein Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit wieder aufnimmt, verliert im Prinzip sein Anrecht auf Vorruhestandsgeld, sobald sein Einkommen aus dieser Wiederaufnahme während eines Kalenderjahres monatlich die Hälfte des für ihn geltenden sozialen Mindestlohns überschreitet.

Zum letzten Mal aktualisiert am 

Weitere Neuigkeiten