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Mindestlohn, REVIS und RPGH wurden erhöht

Der soziale Mindestlohn, das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) und das Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH) wurden zum 1. Januar 2023 erhöht.

Der soziale Mindestlohn beträgt derzeit 2.387,40 Euro (bei Index 877,01).

Das RPGH beläuft sich aktuell auf 1.675,09 Euro (vorher waren es 1.623,18 Euro).

Das REVIS setzt sich zusammen aus:

  • der Eingliederungszulage (dem früheren „Zuschuss“ des RMG); und
  • der Aktivierungszulage (der früheren „Eingliederungsentschädigung“ des RMG).

Der monatliche Höchstbetrag der Eingliederungszulage umfasst nun:

  • einen Grundpauschalbetrag pro Erwachsenen von 837,55 Euro;
  • einen Grundpauschalbetrag pro Kind von 260,04 Euro:
    • erhöht um 76,83 Euro pro Kind im Falle eines Alleinerziehenden-Haushalts;
  • einen Betrag für gemeinsame Kosten pro Haushalt von 837,55 Euro:
    • erhöht um 125,68 Euro im Falle eines oder mehrerer Kinder.

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