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Schlüsselwörter :
Gesundheit & Sicherheit Sozialversicherung
Personalwesen
Unternehmen
Die Vorauszahlung auf Sozialversicherungsbeiträge wird ab dem 1. Januar 2023 abgeschafft. Somit müssen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr im Voraus zahlen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zahlung der Beiträge besser zu verteilen sowie Arbeitgeber und Erwerbstätige, die auf eigene Rechnung tätig sind, finanziell zu unterstützen.
Künftige Arbeitgeber, Selbstständige und Landwirte müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit keine Vorauszahlungen mehr leisten.
Die von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) ab Januar 2023 ausgestellten Rechnungen werden angepasst:
Weitere Einzelheiten zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge finden Sie auf unserer Informationsseite zu diesem Thema.
Plattformbetreiber müssen sich bei der Steuerverwaltung (ACD) online über MyGuichet.lu registrieren.
Um festzustellen, ob Erschließungsarbeiten Auswirkungen auf das Kulturerbe haben können, muss der Bauherr einen Antrag auf archäologische Bewertung der geplanten Arbeiten stellen.
Die Einrichtungen und Behörden der sozialen Sicherheit sind umgezogen.