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Steuern
Unternehmen
Bürger
Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gilt eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze (minus 1 Prozentpunkt).
In diesem Zeitraum gelten die folgenden Mehrwertsteuersätze:
Der stark ermäßigte Satz von 3 % bleibt unverändert.
Gebühren, die durch Stempelmarken (Verwaltungsgebühr) entrichtet werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Sie können ab sofort über MyGuichet.lu Ihren Antrag auf Briefwahl für die nächsten Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 einreichen.
Ab dem 18. März 2023 müssen alle Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags ihre Rechnungen in Form von konformen elektronischen Rechnungen ausstellen und übermitteln. Hier erfahren Sie, wie Sie dies über MyGuichet.lu tun können.
Sie möchten Personal in einem Privathaushalt einstellen? Es ist nun möglich, die erforderlichen Vorgänge online über MyGuichet.lu durchzuführen.