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Beschäftigung
Gesundheit-Soziales
Bürger
Jede in Luxemburg wohnhafte Person, die aufgrund einer schweren Behinderung keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, kann das Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH) beantragen.
Um Anspruch auf das RPGH zu haben, müssen Sie:
Der Bruttobetrag des RPGH entspricht dem Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS). Von diesem Betrag werden die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Alle Einzelheiten zum Einkommen für schwerbehinderte Personen finden Sie in unserem kürzlich aktualisierten Text.
Sie können ab sofort über MyGuichet.lu Ihren Antrag auf Briefwahl für die nächsten Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 einreichen.
Ab dem 18. März 2023 müssen alle Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags ihre Rechnungen in Form von konformen elektronischen Rechnungen ausstellen und übermitteln. Hier erfahren Sie, wie Sie dies über MyGuichet.lu tun können.
Sie möchten Personal in einem Privathaushalt einstellen? Es ist nun möglich, die erforderlichen Vorgänge online über MyGuichet.lu durchzuführen.