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MyGuichet.lu
Sie möchten die Online-Dienste von MyGuichet.lu in Anspruch nehmen, verfügen aber weder über ein LuxTrust-Produkt noch über einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID)? Als Bürger oder Unternehmen der Europäischen Union (EU) können Sie auch das eIDAS-Identifizierungsmittel Ihres Landes verwenden, um sich bei MyGuichet.lu zu authentisieren.
In Luxemburg können die elektronischen Identifizierungsmittel vieler anderer Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verwendet werden. Die vollständige Liste der betreffenden Länder können Sie auf unserer kürzlich aktualisierten Hilfe-Seite abrufen.
Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen darüber, was Sie tun müssen, um das eIDAS-Identifizierungsmittel Ihres Landes auf MyGuichet.lu verwenden zu können.
Achtung: Es ist nicht möglich, auf MyGuichet.lu Online-Behördengänge, die eine elektronische Signatur erfordern (wie zum Beispiel die Steuererklärung), mit einem eIDAS-Identifizierungsmittel zu unterschreiben.
Nach dem gleichen Prinzip können Sie als luxemburgischer Staatsbürger mit Ihrem luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID) auf die Online-Behördendienste von 22 anderen Mitgliedstaaten und von Liechtenstein sowie auf bestimmte Online-Dienste der Europäischen Kommission zugreifen.
Die Einrichtungen und Behörden der sozialen Sicherheit sind umgezogen.
Organisationen, die einen Wasseranalysebericht erhalten möchten, müssen ab sofort über einen zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.
Der Betrag der Steuergutschrift für notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“) wurde von 20.000 auf 30.000 Euro erhöht.