
Jede Person, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden ist, kann von nun an 2 neue Arten von Sonderurlaub in Anspruch nehmen:
- den Urlaub für Hilfspersonen; und
- den Urlaub aus Gründen höherer Gewalt.
Der Urlaub für Hilfspersonen ist ein Sonderurlaub von 5 Tagen, der Ihnen gewährt wird, damit Sie einem Familienmitglied oder einer Person, die mit Ihnen in einem Haushalt lebt, persönliche Pflege oder Hilfe zukommen lassen können.
Der Urlaub aus Gründen höherer Gewalt ist ein Sonderurlaub von einem Tag innerhalb eines Beschäftigungszeitraums von 12 Monaten, der Ihnen aus dringenden familiären Gründen im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls gewährt wird, die bzw. der Ihre sofortige Anwesenheit erforderlich macht.
Diese neuen Arten von Sonderurlaub werden zu 50 % vom Staat übernommen. Der Arbeitgeber muss seinen Antrag auf Erstattung zwingend über die Plattform MyGuichet.lu oder die App MyGuichet.lu an das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft richten.
Außerdem wird der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub nun auch auf Selbstständige und auf den 2. gleichwertigen Elternteil in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausgeweitet.
Alle Informationen im Zusammenhang mit diesen neuen Urlaubsarten und dem Vaterschaftsurlaub finden Sie auf unseren Informationsseiten: