
In Luxemburg ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, im Personenstandsregister Folgendes zu ändern:
Solche Änderungen können unter gewissen Bedingungen beantragt werden von:
- volljährigen Personen; und
- Minderjährigen in Begleitung:
- von einem oder beiden Elternteilen, die die elterliche Sorge ausüben; oder
- von ihrem gesetzlichen Vertreter.
Je nachdem, was Sie beantragen, gelten zusätzliche Bedingungen:
- Im Falle eines Antrags auf Änderung des Nachnamens und/oder des/der Vornamen müssen Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen.
- Im Falle eines Antrags auf Änderung der Angabe des Geschlechts und/oder des/der Vornamen im Personenstandsregister müssen Sie:
- die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen; oder
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sofern Sie einen gewöhnlichen Wohnsitz und rechtmäßigen Aufenthalt in Luxemburg hatten.
Beide Anträge können von Personen gestellt werden, die die Rechtsstellung des Flüchtlings oder des subsidiär Schutzberechtigten besitzen oder als staatenlos anerkannt sind.
Um Ihren Antrag erfolgreich einzureichen, können Sie auf unseren Informationsseiten nachlesen, welche Vorschriften einzuhalten sind und welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.