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Schlüsselwörter :
Steuern
Unternehmen
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In Luxemburg ansässige Arbeitgeber und Rentenkassen müssen die Lohn- und Rentenkontoauszüge (extraits de compte salaire ou pension - ECSP) auf elektronischem Weg bei der Steuerverwaltung (ACD) einreichen.
Die elektronische Übermittlung:
Um festzustellen, ob Erschließungsarbeiten Auswirkungen auf das Kulturerbe haben können, muss der Bauherr einen Antrag auf archäologische Bewertung der geplanten Arbeiten stellen.
Die Einrichtungen und Behörden der sozialen Sicherheit sind umgezogen.
Organisationen, die einen Wasseranalysebericht erhalten möchten, müssen ab sofort über einen zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.