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Handel
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MyGuichet.lu
Ab dem 18. März 2023 müssen alle Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags ihre Rechnungen ausschließlich als rechtskonforme elektronische Rechnungen ausstellen und übermitteln.
Diese Verpflichtung gilt bereits für:
Das europäische Liefernetzwerk Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) wurde als gemeinsames Liefernetzwerk für die automatisierte Ausstellung und Übermittlung und den automatisierten Empfang von elektronischen Rechnungen ausgewählt.
Den Wirtschaftsteilnehmern, die noch nicht mit Peppol verbunden sind, stehen auf MyGuichet.lu 2 nicht automatisierte alternative technische Lösungen zur Verfügung. Sie können:
Die Person, die die Rechnung einreicht, muss über einen beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu verfügen. Um diesen zu erstellen, benötigt sie:
Informieren Sie sich auf unseren Informationsseiten über die Vorgänge und die zu befolgenden Schritte:
Nähere Informationen über die elektronische Rechnungsstellung können Sie auch im thematischen Dossier auf der Website des Ministeriums für Digitalisierung nachlesen.
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Ab dem 1. Juli 2023 können Grenzgänger aus Deutschland in der luxemburgischen Sozialversicherung versichert bleiben, sofern sie weniger als 50 % ihrer Arbeitszeit von ihrem Wohnsitzland aus arbeiten.