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Schlüsselwörter :
Finanzierung & Beihilfen
Unternehmen
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Wussten Sie schon?
Um luxemburgische Exportunternehmen in ihren Bemühungen um internationale Neukundengewinnung zu unterstützen, kann das Office du Ducroire (ODL) eine finanzielle Unterstützung in Form einer Teilfinanzierung der Werbe- und Ausstellungskosten gewähren.
Luxemburgische Unternehmen, die einen erheblichen Mehrwert für die luxemburgische Wirtschaft darstellen, kommen für eine finanzielle Unterstützung infrage, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Die Regelung über Ausfuhrbeihilfen ist gesetzlich geregelt und steht im Einklang mit den EU-Verordnungen über öffentliche Beihilfen für die Ausfuhr.
Finanzielle Unterstützung kann zum Beispiel beantragt werden für:
Die gewährte finanzielle Unterstützung kann zwischen 10 % und 50 % der für das Projekt anfallenden Kosten betragen, wobei folgende Obergrenzen nicht überschritten werden dürfen:
Weitere Informationen über die Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung und die Antragstellung finden Sie auf unserer Informationsseite über die Ausfuhrbeihilfen für Werbe- und Ausstellungskosten.
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Die Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, die am 1. März 2023 beginnt, wird über MyGuichet.lu durchgeführt. Dasselbe gilt auch für den Flächenantrag und die Weinbaukarteierhebung.