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Verlängerung der Frist für den Abschluss von Ausbildungsverträgen

Für das Jahr 2022 können Auszubildende und Ausbildungsbetriebe ausnahmsweise noch bis einschließlich 30. November Ausbildungsverträge abschließen, anstatt wie üblicherweise bis 1. November.

Die Berufsausbildung umfasst:

  • die schulische Ausbildung zum Erwerb spezifischer mit dem Handwerk oder Beruf verbundener Kenntnisse;
  • die praktische Ausbildung in einem beruflichen Umfeld unter der Leitung eines Ausbilders (im Rahmen eines Ausbildungsvertrags in einem Ausbildungsbetrieb) zum Erwerb der Kernkompetenzen des betreffenden Handwerks oder Berufs.

Es gibt 2 Ausbildungsformen:

  • die Erstausbildung, die Minderjährige im Alter von mindestens 15 Jahren betrifft;
  • die Erwachsenenausbildung, die Volljährige betrifft, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, eine Berufsausbildung im Rahmen eines alternierenden Ausbildungssystems zu beenden, zu vervollständigen oder zu erwerben.

Der Ausbildungsvertrag bereitet auf den Erhalt verschiedener Diplome vor, wie beispielsweise des Techniker-Diploms (DT), des Diploms über die berufliche Reife (DAP) oder des Berufsbefähigungszeugnisses (CCP).

Weitere Informationen über die verschiedenen Ausbildungsformen und die Modalitäten für den Abschluss von Ausbildungsverträgen finden Sie in unseren Informationstexten für Auszubildende oder Unternehmen.

 

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