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Energieprämie für Personen mit geringem Einkommen

Die luxemburgische Regierung hat für das Jahr 2022 eine Energieprämie ins Leben gerufen. Diese Prämie ist für Personen bestimmt, deren Einkommen die Obergrenzen für die Teuerungszulage, erhöht um 25 %, nicht überschreitet. Ob Sie für diese Prämie infrage kommen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Der Betrag der Energieprämie liegt je nach Haushaltszusammensetzung zwischen 200 und 400 Euro. Er wird zusammen mit der Teuerungszulage ausgezahlt.  

Anträge können bis zum 30. September 2022 über dasselbe Formular wie für die Beantragung der Teuerungszulage eingereicht werden. Dieses ist erhältlich:

Zur Erinnerung: Der Antrag auf Teuerungszulage ist vollständig, wenn:

  • er vollständig ausgefüllt wurde, das heißt, wenn alle Fragen beantwortet sind;
  • er von allen erwachsenen Antragstellern oder ihrem gesetzlichen Vertreter unterschrieben wurde;
  • ihm ein Bankidentitätsnachweis (RIB) des persönlichen Kontos des Antragstellers beiliegt.
Hinweis: Personen, die bereits einen Antrag auf Erhalt der Teuerungszulage eingereicht haben, müssen keinen 2. Antrag stellen. Der FNS wird alle Anträge des Jahres 2022, für die bereits eine Zahlung erfolgt ist oder die wegen Überschreitung der Obergrenzen abgelehnt wurden, erneut prüfen. Wird dem Antrag nach erneuter Prüfung stattgegeben, ist die Auszahlung der Prämie für den 29. April 2022 vorgesehen.

Für nähere Informationen können Sie:

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