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Im Rahmen der in den Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 wurde ein Urlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eingeführt.
Dabei handelt es sich um ein spezifisches Verfahren, das es einem Elternteil eines Kindes zwischen 4 und 13 Jahren ermöglicht, diesen erweiterten Urlaub in Anspruch zu nehmen, und zwar bei:
Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation wurde dieser Urlaub aus familiären Gründen bis einschließlich 23. Juli 2022 verlängert.
Das Antragsformular ist auf Guichet.lu verfügbar.
Achtung: Der Urlaub aus familiären Gründen kann nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen über die Antragstellung und die Bewilligungskriterien finden Sie in unserem Informationstext.
Im Bereich der sozialen Sicherheit wird eine 6-monatige Übergangsphase für Telearbeit eingeführt. Sie beginnt am 1. Juli 2022 und endet am 31. Dezember 2022.
Der Sommerschlussverkauf findet von Freitag, 24. Juni 2022, bis einschließlich Samstag, 23. Juli 2022, statt.
Unsere Texte über die verschiedenen Beihilfen für die Forstwirtschaft wurden aktualisiert. Hier erfahren Sie mehr.