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Im Rahmen der in den Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 wurde ein Urlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eingeführt.
Dabei handelt es sich um ein spezifisches Verfahren, das es einem Elternteil eines Kindes zwischen 4 und 13 Jahren ermöglicht, diesen erweiterten Urlaub in Anspruch zu nehmen, und zwar bei:
Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation wurde dieser Urlaub aus familiären Gründen bis einschließlich 23. Juli 2022 verlängert.
Das Antragsformular ist auf Guichet.lu verfügbar.
Achtung: Der Urlaub aus familiären Gründen kann nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen über die Antragstellung und die Bewilligungskriterien finden Sie in unserem Informationstext.
Um festzustellen, ob Erschließungsarbeiten Auswirkungen auf das Kulturerbe haben können, muss der Bauherr einen Antrag auf archäologische Bewertung der geplanten Arbeiten stellen.
Die Einrichtungen und Behörden der sozialen Sicherheit sind umgezogen.
Organisationen, die einen Wasseranalysebericht erhalten möchten, müssen ab sofort über einen zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.