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Im Rahmen der in den Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 wurde ein Urlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit COVID-19 eingeführt.
Es handelt sich um ein spezifisches Verfahren, das es Eltern eines Kindes zwischen 4 und 13 Jahren derzeit ermöglicht, diesen erweiterten Urlaub in Anspruch zu nehmen, wenn ein Kind auf Anordnung oder Empfehlung der Gesundheitsbehörde oder der zuständigen Behörde unter Quarantäne oder Isolation gestellt wird.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage wurde dieser Urlaub aus familiären Gründen verlängert.
Das Antragsformular ist auf Guichet.lu verfügbar.
Achtung: Der Urlaub aus familiären Gründen kann nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen über die Antragstellung und die Bewilligungskriterien finden Sie in unserem Informationstext.
Eine neue Beihilfe für soziale Innovation wurde eingeführt. Unternehmen haben bis zum 15. Juni 2023 Zeit, ihren Antrag einzureichen.
Der REACH&CLP-Helpdesk organisiert ein Webinar zu den Grundlagen der europäischen REACH- und CLP-Verordnungen.
Sie können ab sofort über MyGuichet.lu Ihren Antrag auf Briefwahl für die nächsten Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 einreichen.