Bürger

Verlängerung der Teuerungszulage für 2022

Haushalte mit bescheidenem Einkommen können unter bestimmten Bedingungen beim Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) eine Teuerungszulage beantragen.

Um diese Zulage in Anspruch nehmen zu können, darf das Haushaltseinkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.

Die Höhe der Teuerungszulage wird anhand der Zusammensetzung der häuslichen Gemeinschaft des Antragstellers ermittelt und beläuft sich auf:

  • 1.652 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 2.065 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 2.478 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 2.891 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 3.304 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Sie können Ihren Antrag auf Erhalt der Teuerungszulage für das Jahr 2022 vom 1. Januar bis zum 30. September 2022 einreichen.

Weitere Informationen über die Bewilligungskriterien und die Antragstellung finden Sie in unserem Informationstext (der auch in Leichter Sprache verfügbar ist).

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