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Berufsbildungspraktikum: neue Maßnahmen

Bis einschließlich 30. Juni 2022 kann die Arbeitsagentur (ADEM) allen Arbeitsuchenden, die seit mindestens einem Monat arbeitsuchend gemeldet sind, ein Berufsbildungspraktikum bei einem Arbeitgeber anbieten.

Somit sind diese Praktika vorübergehend nicht mehr auf Arbeitsuchende beschränkt, die mindestens 30 Jahre alt sind oder sich in einer außerbetrieblichen beruflichen Wiedereingliederung befinden oder als behinderte Arbeitnehmer anerkannt wurden.

Zur Erinnerung: Das Berufsbildungspraktikum ist eine Beschäftigungsmaßnahme zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung der schwächsten Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt. Dieses Praktikum ermöglicht es:

  • den Arbeitgebern, ihre Erfahrungen weiterzugeben und den Arbeitsuchenden eine reale Beschäftigungsperspektive zu bieten;
  • den Arbeitsuchenden, ihre Fähigkeiten gezielt unter Beweis zu stellen und gleichzeitig neue Kompetenzen zu erwerben.

Das Berufsbildungspraktikum dauert in der Regel höchstens 6 Wochen.

Erfahren Sie mehr über das Berufsbildungspraktikum auf unseren Informationsseiten:

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