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Schlüsselwörter :
Beschäftigung
Personalwesen
Unternehmen
Bürger
Bis einschließlich 30. Juni 2022 kann die Arbeitsagentur (ADEM) jedem Arbeitsuchenden, auf den Folgendes zutrifft, einen Wiedereingliederungsvertrag bei einem Arbeitgeber anbieten:
Somit wurde das Mindestalter von 45 Jahren vorübergehend auf 30 Jahre herabgesetzt.
Darüber hinaus beläuft sich der vom Arbeitgeber monatlich an die ADEM zu zahlende Anteil bis einschließlich 30. Juni 2022 auf:
Zur Erinnerung: Der Wiedereingliederungsvertrag ist eine Beschäftigungsmaßnahme zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung der schwächsten Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt.
Der Wiedereingliederungsvertrag, der einen Wechsel zwischen praktischen und theoretischen Aus- und Weiterbildungsinhalten vorsieht, ermöglicht es:
Der Wiedereingliederungsvertrag wird für 12 Monate abgeschlossen.
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