
Arbeitgeber, die ältere Arbeitslose einstellen, können unter bestimmten Bedingungen staatliche Beihilfen erhalten.
Um den Arbeitsmarkt zu stimulieren, hat darüber hinaus jeder rechtmäßig in Luxemburg niedergelassene Arbeitgeber des Privatsektors bis einschließlich 30. Juni 2022 Anspruch auf Rückerstattung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen, wenn er Arbeitslose einstellt:
- die das 30. Lebensjahr vollendet haben;
- die seit mindestens einem Monat bei der Arbeitsagentur (ADEM) als Arbeitsuchende ohne Anstellung gemeldet sind.
So wird das für den eingestellten Arbeitslosen erforderliche Alter, um für diese Beihilfe infrage zu kommen, vorübergehend von 45 auf 30 Jahre herabgesetzt.
Die Dauer der Erstattung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitslose im Alter zwischen 30 und 45 Jahren beträgt maximal ein Jahr.
Außerdem entfallen neben der Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM auch die Pflicht zur Meldung der freien Stelle und die Mindestmeldezeit im Falle der Einstellung eines Arbeitnehmers, der mindestens 30 Jahre alt ist und:
- von einem Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung betroffen ist; oder
- dessen Arbeitsvertrag infolge einer Insolvenzanmeldung oder einer gerichtlichen Liquidation gekündigt wurde.
Auf unserer Informationsseite können Sie sich über die einzelnen Schritte informieren, die für den Erhalt dieser Beihilfe erforderlich sind.