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Unternehmensbesteuerung
Unternehmen
MyGuichet.lu
Wussten Sie, dass in Luxemburg niedergelassene Anlagevehikel, die Einkünfte aus unbeweglichen Gütern vereinnahmen, dazu verpflichtet sind, die Immobiliensteuer zu melden und an die Steuerverwaltung zu entrichten?
Dieser Vorgang erfolgt in 2 Schritten:
Die Erklärung der Einkünfte muss dann jedes Jahr durch das Unternehmen oder einen Bevollmächtigten über den beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu durchgeführt werden, entweder mittels des elektronischen Assistenten oder per Übermittlung einer XML-Datei.
Anlagevehikel können mit einer Geldstrafe in Höhe eines Pauschalbetrags von 10.000 Euro belegt werden, wenn sie im Rahmen der Erhebung die Informationen über den etwaigen Besitz einer Immobilie in Luxemburg oder die etwaige Vereinnahmung/Realisierung von Einkünften aus unbeweglichen Gütern nicht kommunizieren.
Nähere Informationen darüber, welche Organismen von der Erklärung der Einkünfte aus unbeweglichen Gütern für Anlagevehikel betroffen sind, sowie sämtliche Einzelheiten zur Erklärung selbst finden Sie in unserem Informationstext.
Das Umweltbundesamt und das Team von AskREACH sind erneut Gastgeber der Online-Konferenz „Compliance Digital“.
Ab sofort können Sie sich in die Wählerverzeichnisse Ihrer Wohnsitzgemeinde in Luxemburg eintragen, unabhängig davon, wie lange Sie schon dort leben.
Es wurden Änderungen an der Gesetzgebung zum Mietzuschuss vorgenommen.