Erstellt am
Schlüsselwörter :
Handel
Unternehmen
MyGuichet.lu
Im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel können Hersteller und Inverkehrbringer ihre Anzeige ab sofort in elektronischer Form über MyGuichet.lu vornehmen:
Hierbei geht es um:
Die angezeigten Nahrungsergänzungsmittel müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und bestimmte Vorschriften in Bezug auf die Kennzeichnung einhalten. Insbesondere muss der Anzeige eine Kopie des Etiketts des Nahrungsergänzungsmittels beigefügt werden.
Zur Erinnerung: Jedes luxemburgische Unternehmen muss vor dem Inverkehrbringen seiner Erzeugnisse bei den zuständigen Behörden gemeldet sein. Dazu muss es online über MyGuichet.lu einen Registrierungsantrag stellen.
Weitere Informationen über die Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie in unserem kürzlich aktualisierten Informationstext.
Sie können ab sofort über MyGuichet.lu Ihren Antrag auf Briefwahl für die nächsten Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 einreichen.
Ab dem 18. März 2023 müssen alle Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags ihre Rechnungen in Form von konformen elektronischen Rechnungen ausstellen und übermitteln. Hier erfahren Sie, wie Sie dies über MyGuichet.lu tun können.
Sie möchten Personal in einem Privathaushalt einstellen? Es ist nun möglich, die erforderlichen Vorgänge online über MyGuichet.lu durchzuführen.