Erstellt am
Schlüsselwörter :
Transport
Bürger
In Luxemburg müssen alle auf öffentlichen Verkehrswegen verkehrenden Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit ordnungsgemäßen Winterreifen auf allen Rädern ausgestattet sein, also entweder mit Winterreifen oder mit Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit einer M.S.-, M+S-, M&S-Kennzeichnung oder dem Alpine-Symbol, wobei es sich um ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke handelt.
Mit Ausnahme von Fahrzeugen, die entlang der öffentlichen Verkehrswege geparkt sind oder abgestellt wurden, gilt diese Pflicht für alle von folgenden Personen geführten Fahrzeuge:
Die Missachtung der Winterreifenpflicht wird mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 74 Euro bestraft.
Bei Lkw sowie Linien- und Reisebussen müssen alle Antriebsachsen mit Winterreifen ausgestattet sein. Das Gleiche gilt für Wohnmobile, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen übersteigt.
Diese Pflicht gilt nicht für:
und auch nicht für:
Bei Fahrzeugen, die in der Wintersaison der Kfz-Hauptuntersuchung unterzogen werden, ist es wichtig, darauf vorbereitet sein, dass die Felgen und/oder Reifen möglicherweise ein Abnahmeverfahren durchlaufen müssen, insbesondere dann, wenn ihre Maße nicht den auf der Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs angegebenen Maßen entsprechen. Deshalb wird empfohlen, immer die technischen Unterlagen der jeweiligen Felgen und/oder Reifen mitzunehmen.
Zur Erinnerung: Es gibt keinen offiziellen Termin, an dem der Winter beginnt bzw. endet. Winterreifen sind nur vorgeschrieben, wenn die Wetter- und Straßenverhältnisse dies erfordern. Die 4 Winterreifen eines Fahrzeugs müssen vom selben Typ sein.
Das LIST organisiert eine Informationsveranstaltung und ein Speed-Dating zum Thema EMAS.
Das Impfzentrum Victor-Hugo-Halle in Limpertsberg wird am 26. Mai 2022 geschlossen sein.
Melden Sie sich für die Veranstaltungen der Handwerkskammer im Mai an.